Girokonto für Schüler

Das Konto für Schüler ist in der heutigen Zeit grundsätzlich sinnvoll. Ein Girokonto gehört zur Lebensführung, denn es erleichtert viele finanzielle Vorgänge. Es erspart Zeit und umständliche Abwicklungen, ganz zu schweigen davon, dass niemand mehr größere Geldbeträge mit sich herumzutragen braucht. Nun ist das, was einen großen oder kleinen Betrag ausmacht, in Euro beurteilt, für einen Erwachsenen sicher etwas anderes als für ein Kind und einen Jugendlichen. Doch jeder Vorteil des Girokontos gilt auch für die jungen Menschen, die noch in den Bereich der Erziehung fallen. Hier können alle Geldbestände, die dem Heranwachsenden gehören, sicher untergebracht und unproblematisch wieder verwendet werden.

Girokonten – auch mit Startguthaben

Als besonderen Anreiz bieten einzelne Banken und Sparkassen ein Startguthaben an. Das reicht von einer Schenkung im niedrigen zweistelligen Bereich bis zu glatten 100 Euro. Doch hier ist genaues Hinsehen nötig. Denn manche Institute verlangen im Gegenzug, dass mindestens ein Genossenschaftsanteil erworben wird. Zusätzlich ist abzuwägen, ob die weiteren Konditionen besser oder schlechter sind als bei Banken ohne ein kleines Polster bei Konto-Eröffnung.

Vorsicht bei Zinsen, Gebühren und Zusatzkosten

Schüler wissen ein Konto zum Beispiel bei Klassen- oder Studienfahren zu schätzen. Da nahezu jedes Kind schon mit einem Handy aufwächst, stellen die meisten Banken eine App zur Verfügung, die die Schüler kostenlos für ihre Bankaktivitäten nutzen können.

Überhaupt sollte das Schülerkonto mit keinerlei Gebühren für die Kontoführung verbunden sein, und das ist auch der Normalfall. Banken sollten nur bei speziellen Zusatzwünschen welche erheben, wie etwa dem postalischen Zusenden von Kontoauszügen. Es ist auch wichtig, darauf zu achten, dass ausschließlich Guthaben auf dem Konto möglich ist. Auf keinen Fall soll ein Dispositionskredit eingeräumt werden. Junge Menschen können Minusbeträge noch nicht gut überschauen und müssen erst einmal lernen, ihr bargeldloses Guthaben gut zu verwalten und einzuteilen. Die Zinsbeträge, die bei Überziehung anfallen, sind grundsätzlich verhältnismäßig hoch, Forderungen im zweistelligen Prozentbereich sind an der Tagesordnung.
Im Gegensatz zu stattlichen Dispo-Zinsen gibt es gar keine oder nur geringfügige Verzinsung für den Kontobetrag. Allerdings finden sich vereinzelt durchaus Banken, die die Euro-Beträge auf dem Schülerkonto verzinsen. Hierbei spielt auch die Höhe des vorliegenden Guthabens eine Rolle. Es lohnt sich zudem ein Blick auf Angebote von Tagesgeldkonten speziell an die heranwachsende Generation, die mit einem Girokonto kombiniert werden können.

Kommt man kostenlos an sein Geld?

Bevor ein Schüler sich für eine Bank entscheidet, sollte er sich auch über die Konditionen beim Abheben von Bargeld informieren. Bankfilialen und Online-Institute können sich spürbar unterscheiden, sowohl in den Kosten wie auch bei den örtlichen Zugriffsmöglichkeiten. Es ist in jedem Fall gut, verschiedene Geldinstitute im Hinblick auf ihre Angebote zu vergleichen.

Mein Konto gehört mir! Das gilt auch für Schüler.

Ein Schüler-Girokonto für Minderjährige zu eröffnen, erfordert einige Mühe, denn die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Konto-Inhaber und erziehungs- bzw. sorgeberechtigte Personen sich eindeutig identifizieren. Ohne einen voll geschäftsfähigen Erwachsenen geht gar nichts. Doch die Tatsache, dass das Kind Inhaber des Kontos ist, ist von großer Bedeutung. Denn nur so ist es rechtlich hundertprozentig abgesichert, und das Geld darf auch von den eigenen Eltern nicht anders als kindgerecht verwendet werden. Etwas davon abzuheben, um das tägliche Familienleben zu erleichtern, verbietet sich. Für allgemeine Haushaltszwecke sind die finanziellen Zuwendungen ja auch nicht gedacht. Was ein Schüler zum Geburtstag oder als Taschengeld erhält oder vielleicht schon zur Taufe als Zuwendung bekommen hat, ist nur für ihn bestimmt. Es hat auch auf anderen Konten als seinem eigenen nichts zu suchen.

Gibt es Altersgrenzen für ein Schülerkonto?

Die Grenzen gelten im Bankverkehr so wie im Geschäftsverkehr überhaupt. Alle Kinder sind geschäftsunfähig, solange sie noch nicht 7 Jahre alt sind. Mit diesem Alter haben sie automatisch die eingeschränkte Geschäftsfähigkeit erworben. Zum Schutz von heranwachsenden Menschen ist immer eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten nötig, wenn ein Vertragsabschluss ansteht. Ausnahmen dazu gewährt allerdings der „Taschengeldparagraf“, damit auch Schüler Geld haben, um einkaufen zu können. Entsprechend dürfen sie auch Bankgeschäfte tätigen. Auch wer eine Ausbildung absolviert, darf seine Vergütung ohne Einschränkung verwenden.

Doch es muss immer gewährleistet sein, dass der Schüler sein Geld vernünftig und in einem überschaubaren Rahmen ausgibt. Anderenfalls können die Eltern/Erziehungsberechtigten einen Kaufvertrag verhindern. Der gilt nämlich letztlich erst mit ihrer Zustimmung. Die volle Geschäftsfähigkeit erwirbt man mit 18 Jahren. Banken lassen zu diesem Zeitpunkt häufig das Schülerkonto fließend in ein übliches Konto übergehen und behalten bestenfalls auch die Konto-Nr. bei. Manche Institute lassen die Konditionen des Schülerkontos aber auch noch mehrere Jahre weiterlaufen oder wandeln sie bei Bedarf in ein Studentenkonto um.

Wie wirkt sich das Alter auf die Ausgabe einer Girokarte oder Kreditkarte aus?

Während man zum Besitz seines ersten Kontos in der Regel schon mit 7 Jahren berechtigt ist, ist die Ausgabe einer Girokarte normalerweise erst im jugendlichen Alter sinnvoll. Banken behandeln das Ausstellen einer Girokarte für Schüler allerdings unterschiedlich, was die Altersstruktur betrifft. Manche holen dafür eigens noch einmal die Unterschrift vom Erziehungsberechtigten ein. Und manche Eltern unterzeichnen sogar für eine vollwertige Kreditkarte.
Vom 7. Bis zum 13. Lebensjahr ist ein Schülerkonto bereits von großem Vorteil. Der Heranwachsende erhält eine Giro-Kundenkarte, mit der er seinen Bargeldbestand regeln kann. Natürlich sind Einzahlungen möglich, sodass auch Schüler der unteren Klassen schon ordentlich sparen können und ihre finanziellen Zuwendungen nicht gleich in Ware umsetzen. Es gibt auch die Möglichkeit, Prepaid-Karten auszugeben, z. B. Prepaid Visa. Sie wird bis zu einem Höchstbetrag aufgeladen, das kann außer vor Ort auch online geschehen. Der Einsatz dieser Karte ist ab dem 12. Lebensjahr verantwortbar. Eine Kreditkarte mit allen uneingeschränkten Möglichkeiten soll noch nicht ausgegeben werden.

Auch vom 14. Lebensjahr ab bis zum Erreichen der Volljährigkeit ist eine gleichwertige Kreditkarte wie bei Erwachsenen noch nicht empfehlenswert. Das gleiche gilt für den verführerischen, aber teuren Dispositionskredit. Nun wird der typische Schüler mit Beginn seines Daseins als Jugendlicher gern online einkaufen wollen. Wenn dabei eine Kreditkarte benutzt werden soll, kommt auch hier die Prepaid Kreditkarte zum Einsatz, wie etwa von der Fidor Bank. Sie ist für jugendliche Schüler immer eine sinnvolle Maßnahme. Parallel sollten die jungen Verbraucher lernen, dass man auf sichere Zahlungsarten achten soll und durchaus auf Rechnung einkaufen kann. Dank des Schülerkontos ist ein Begleichen der fälligen Summe ja einfach, und man kann gleich etwas über Zahlungsfristen lernen. Geld, das erst später bezahlt werden muss, könnte ja zwischenzeitlich Zinsen auf dem Konto bringen!

Zu guter Letzt: Elternarbeit

Eltern und Erziehungsberechtigte sollten ihren schulpflichtigen Kindern dabei helfen, die verschiedenen Bankangebote zu vergleichen. Welche Vor- und Nachteile gibt es jeweils, und wo setzt man ganz individuelle Prioritäten? Gleichzeitig sollten die zukünftigen Konsumenten und Zahler schon im Elternhaus grundlegende Kenntnisse über Bankgeschäfte bekommen. Dazu zählen Aktivitäten wie Überweisungen und Einzugsermächtigungen, alles Wichtige zu Zinsen und schließlich Begriffe wie PIN, HBCI und Co.